Eintracht Obergriesheim
Waldgerechtigkeit

Waldgerechtigkeit

Liebe Besucher,

die Waldgerechtigkeit möchte sich Ihnen vorstellen und einen Einblick in die Arbeit der Waldgerechtigkeit geben.

Die Waldgerechtigkeit ist im Ortsgeschehen fest verankert und kann auf eine wichtige Funktion, die Bedeutung des Waldes und der Natur, hinweisen.

Zweck

Gemeinschaftliche Waldgrundstücke sollen durch zweckmäßige Bewirtschaftung des Gerechtigkeitswaldes genutzt werden.
Die Grundstücke sind in 49 Anteile aufgeteilt. Die 49 Anteile sind teilweise noch in ½ Anteile verteilt. Zum 01.01.2004 gibt es 53 Anteilseigner.
Eine neue Vereinbarung der Waldgerechtigkeitsbesitzer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Grundbesitzes wurde am 01.02.2004 von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.

Der Gerechtigkeitswald liegt nordöstlich von Obergriesheim als geschlossene Waldfläche auf der Gemarkung Obergriesheim. Er erstreckt sich entlang am westlichen Einhang des Tiefenbachtales zwischen Müssigsmühle im Norden und der Einmündung des Tiefenbaches in die Jagst im Süden. Die Höhenlage schwankt zwischen 160 und 260 m. Die Betriebsfläche ist gegliedert in 2 Abteilungen und umfasst derzeit eine unveränderte Fläche von 40,967 Hektar.
Die geologischen Grundformationen sind Lettenkeuper und Oberer Muschelkalk, die von Lößlehm überlagert sind. Bei den Standortsheinheiten sind Hanglehme mäßig frischer bis frischer Ausprägung vorherrschend, die eine überdurchschnittliche Wuchsleistung erwarten lassen.

Die gesamte Waldfläche liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Tiefenbachtal und ist durch befestige Fahrwege und Maschinenwege gut erschlossen.

Die Baumartenverteilung ist geprägt durch eine vielfältige Mischung von Laubbäumen, die insgesamt 79 % der Fläche einnehmen. Die Laubbaumfläche verteilt sich zu etwa gleichen Anteilen auch Eichen, Buchen, Eschen, Ahorn und sonstiges Laubholz. Die Fiche ist mit 21 % vorwiegend in den unteren Hangbereichen vertreten.
Die meisten Bäume haben ein Alter von 40 bis 60 Jahre.

Alle 10 Jahre wird ein Betriebsgutachten erstellt und vom Forstamt näher erläutert. Der jetzige Plan geht von 2003 bis 2012. Der Hiebsatz soll 3.250 FM betragen.

Gremium sind der Vorstand und der Ausschuß

Im Vorstand sind:
Klaus Schlund, 1. Vorsitzender, Klaus.Schlund@t-online.de
Valentin Burkart, Stellv. Vorsitzender
Karl Wagner, Geschäftsführer, wagnerkarl@gmx.de

Im Ausschuß sind:
Klaus Holder, Beisitzer
Bernhard Kühner, Beisitzer
Rainer Zuckle, Beisitzer
Silke Gärtner-Wengert, Beisitzer


Downloads/Dokumente:

Vereinbarung der Waldgerechtigkeitsbesitzer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Grundbesitzes:


Geschichte

Die älteste bisher aufgefundene Quelle über den Obergriesheimer Gerechtigkeitswald befindet sich in Band XI, Bl. 371 des im Jahr 1849 angelegten Gemeinde-Güterbuches der Gemeinde Obergriesheim. Es wird im Archiv der Stadt Gundelsheim mit der Fundbezeichung OB 87 aufbewahrt. Dort werden Lage und Flächen des Obergriesheimer Gerechtigkeitswaldes beschrieben. Schon bei Anlage des Güterbuches war der Gerechtigkeitswald in 1/49- und 1/98-Anteile gesplittert, die den jeweiligen Hofstellen des Ortes zugeschrieben wurden (s. z. B. Gemeinde-Güterbuch, XI, Bl. 126 Burkert
: „
mit einer halben Gerechtigkeit, bestehend in dem 98ten Teil der Th. XI Bl 371 beschriebenen Gerechtigkeitswaldung No 3320.
2-4.“

Die Aufteilung in 1/49 Gerechtigkeitsanteile muss also schon vor 1849 erfolgt sein. Eine Quelle über die Gründung der Obergriesheimer Waldgerechtigkeit fehlt. Geht man jedoch von der stattlichen Zahl von 49 Hofstellen aus, auf welche die Waldflächen aufgeteilt wurden, so dürfte die Begründung der Waldgerechtigkeit in ihrer heutigen Form um etwa 1800 erfolgt sein. Zum einen soll es nach vorhandenen Quellen im Jahr 1762 in Obergriesheim 49 Hofstellen gegeben haben, die Fastnachtshühner an die Deutschordensherrschaft in Heuchlingen abzuliefern hatten. Zum anderen ist bekannt, dass sich an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert die die dörflichen Allmenden nutzenden Waldgenossenschaften rechtlich verselbständigten. Hatten früher die Dorfgenossen den im fremden Eigentum stehenden Wald nur nutzen dürfen, so führte der fortschreitende Liberalismus in manchen Fällen dazu, dass die Wälder unter den bisherigen Markgenossen aufgeteilt wurden und in Privatbesitz übergingen. Dieser Weg dürfte in Obergriesheim gegangen worden sein.

Wer im Internet nach Waldgerechtigkeiten oder – bedeutungsgleichen – Waldgenossenschaften sucht, wird dazu reichlich finden. Waldgerechtigkeiten sind keine Besonderheit des hiesigen Raumes, sondern in Deutschland, Österreich und der Schweiz weit verbreitet. So verfügt z.B. auch Erlenbach-Binswangen über eine Waldgerechtigkeit. Dort erhielten die Gerechtigkeitsbesitzer durch Vertrag vom 23. April 1853 das Eigentum an ihren jeweiligen Anteilen.

Literatur: Ernstberger, Christine, Der Streit der Stadt Sulzbach-Rosenberg um das Waldstück „Untere Wagensaß“ und das Bürgerrechtsholz – eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, Diss. Regensburg 2003; Hantsch, Lothar, Die sechs Dörfer der Ebene, in: Bad Friedrichshall 1933 – 1983, S. 138 (146); Satzung der Waldgerechtigkeit Binswangen in der Fassung vom 26. Februar 1976.